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AGB
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SK Rapid GmbH/des SK Rapid (in der Folge „AGB“)
gültig ab 14.09.2021


I. Allgemeines

II. Besondere Bestimmungen zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen über den Webshop der SK Rapid GmbH

III. Besondere Bestimmungen zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen über die offiziellen Verkaufsstellen der SK Rapid GmbH/des SK Rapid

IV. Besondere Bestimmungen zum Kauf von Eintrittskarten

V. Besondere Bestimmungen zum Kauf einer Jahreskarte

VI. Besondere Bestimmungen zur Ticketbörse

VII. Besondere Bestimmung zum Erwerb, Nutzung und Aufladung der RAPID MARI€

VIII. Abschließende Bestimmungen

IX. Allgemeine Reisebedingungen - Fanreisen


I. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Anderslautende Bedingungen bei Bestellungen gelten nur, wenn sie von einem Vertreter der SK Rapid GmbH/des SK Rapid ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Für den Erwerb von Business Packages, sowie für Werbe-, Marketing-, Kommunikations- und Logenkooperation-Leistungen gelten jeweils eigene Geschäftsbedingungen. Diese finden Sie unter https://www.skrapid.at/de/meta/agb/.

Preise, Warenversand, Versandkosten, Zahlungen

Alle angeführten Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben und exklusive möglicher Rabatte (etwa Mitgliederrabatt). Der Warenversand erfolgt innerhalb Österreichs per nicht eingeschriebener Postbriefsendung. Die SK Rapid GmbH/der SK Rapid übernimmt daher keinerlei Haftung für allfällige Schäden, die aus einer nicht von der SK Rapid GmbH/vom SK Rapid zu vertretenden Nicht- oder Falschzustellung von Waren resultieren. Für sämtliche Lieferungen unter einem Warenwert von Euro 65,- werden Versandkosten in Rechnung gestellt, es sei denn es werden von der SK Rapid GmbH/vom SK Rapid andere Wertgrenzen auf deren Kommunikationskanälen bekannt geben (z.B. während Aktionszeiträumen). Die Zahlungen im Webshop erfolgen ausschließlich per Kreditkarte (VISA, MasterCard), PayPal oder Banküberweisung (Klarna), im Ausnahmefall (bei Kauf eines Abo Plus) auch per SEPA-Lastschrift. Die Fanshops und der Fancorner akzeptieren Bargeld-, Kredit- und Bankomatzahlungen.

Hausordnung

Der Käufer/Inhaber einer Eintrittskarte erklärt ausdrücklich die Hausordnung, die Bestimmungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga (ÖFBL) sowie des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB) und die AGB gelesen zu haben und anerkennt diese ausdrücklich. Die Auswärtsabobesitzer verpflichten sich auch zur Einhaltung der Haus- und Stadionordnungen der jeweiligen veranstaltenden Gastgeber. Ein Verstoß gegen eine Hausordnung, die AGB bzw. gegen Bestimmungen der ÖFBL sowie des ÖFB stellt eine missbräuchliche Verwendung dar.

Weiterverkauf

Jeglicher gewinnbringende Weiterverkauf von SK Rapid Merchandising Artikeln ist strengstens verboten und wird rechtlich verfolgt.

II. Besondere Bestimmungen zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen über den Webshop der SK Rapid GmbH

Geltungsbereich

Der offizielle Webshop der SK Rapid GmbH ist auf der Domain https://www.rapidshop.at/ aufrufbar und wird in der Folge als „Webshop“ bezeichnet. Für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen über den Webshop der SK Rapid GmbH gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen, welche Sie im Internet mit Absenden Ihrer Bestellung akzeptieren. Sie können diese für Ihre Unterlagen speichern oder ausdrucken. Auf unserer Website ist nur die jeweils aktuelle Fassung verfügbar.

Kundenkonto

Der Kunde kann im Webshop Waren und Dienstleistungen nur mit einem eigenen Kundenkonto bestellen. Der Kunde ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seines Kontos und Passworts und die Beschränkung des Zugangs zu seinem Computer und mobilen Geräten selbst verantwortlich. Soweit rechtlich zulässig, gibt der Kunde mit der Registrierung im Webshop sein Einverständnis ab, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über sein Konto oder Passwort vorgenommen werden. Dem Kunden wird geraten, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass sein Passwort geheim gehalten und sicher aufbewahrt wird. Weiters wird geraten, umgehend mit der SK Rapid GmbH Kontakt aufzunehmen, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass ein Dritter Kenntnis von seinem Passwort erlangt hat oder sein Kundenkonto oder Passwort unbefugt gebraucht hat. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind. Die SK Rapid GmbH behält sich das Recht vor, Kundenkonten zu schließen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Kunde gegen anwendbares Recht, die Vertragsbedingungen oder die Richtlinien der SK Rapid GmbH verstößt. Der Kunde kann jederzeit sein Konto löschen und seine Daten löschen lassen. Näheres zum Schutz der bekanntgegebenen Daten findet sich unter Punkt VIII. Abschließende Bestimmungen sowie unter https://www.skrapid.at/de/meta/datenschutz/Datenschutzerklärung, wo die Datenschutzerklärung der SK Rapid GmbH/des SK Rapid aufrufbar ist.

Angebot, Vertragsabschluss, Gewährleistung

Die Webshop-Angebote sind unverbindlich. Der Webshop stellt lediglich eine Aufforderung zum Angebot durch den Kunden dar. Mit Bestellung durch Klicken des Buttons „Kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab und verpflichtet sich zur Zahlung. Der Kaufvertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (per E-Mail) zustande. Alle Bestellungen sind verbindlich. Eine Storno- oder sonstige vertragliche Ru¨cktrittsmöglichkeit wird ausdrücklich nicht eingeräumt. Zwingende gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben selbstverständlich unberührt. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Rücktrittsrecht

Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des KSchG, steht dem Verbraucher das Recht zu, von über den Webshop abgeschlossenen Verträgen binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware zurückzutreten und, binnen weiterer 14 Tage die Ware an die SK Rapid GmbH zurück zu senden. Es wird angeraten, hierfür das über den Webshop abrufbare Widerrufsformular zu nutzen. Der Verbraucher hat die erhaltene Ware zurückzusenden und die Kosten für die Rücksendung zu tragen. Die Rückzahlung bzw. Rückbuchung des Kaufpreises erfolgen binnen 14 Tagen ab Erhalt der zurückgesendeten Ware inklusive Versandkosten. Hat der Kunde den Expressversand vereinbart, so bekommt er hier nur die Kosten des Standardversands rückerstattet.

Es besteht kein Rücktrittsrecht vom Kauf von Waren

  • deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Audio-, Videoaufzeichnungen, Software etc.),
  • die für den Kunden individualisiert wurden (z.B. Trikots mit individueller Beflockung) oder
  • die nicht mehr original verpackt sind und aus Gründen der Hygiene oder des Gesundheitsschutzes nicht zur Rückgabe geeignet sind;

 Weiters besteht kein Rücktrittrecht

  • beim Kauf von Tickets, Fußballcamps und Führungen (Freizeit-Dienstleistungen im Sinne des § 18 Abs 1 Z 10 FAGG oder
  • beim Kauf einer Mitgliedschaft (kein Verbrauchergeschäft);

III. Besondere Bestimmungen zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen über die offiziellen Verkaufsstellen der SK Rapid GmbH/des SK Rapid

Für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen über die offiziellen Verkaufsstellen der SK Rapid GmbH/des SK Rapid (Fanshops, Fancorner, mobile Verkaufsstände etc.) kommen die hier genannten AGB sinngemäß zur Anwendung.

IV. Besondere Bestimmungen zum Kauf von Eintrittskarten

Diese Bestimmungen gelten für sämtliche Eintrittskarten für den Besuch der Spiele von Mannschaften des SK Rapid unabhängig davon, ob sie im Webshop oder an einer der offiziellen Verkaufsstellen erworben wurden.

Spieltermine, Spielbeginnzeiten

Die tatsächlichen Spieltermine und Beginnzeiten der Bewerbs- und Freundschaftsspiele werden durch den Veranstalter festgelegt und bekanntgegeben. Die Terminangaben auf der SK Rapid Website/ im SK Rapid Webshop sind nicht verbindlich und dienen lediglich als Anhaltspunkt für den Käufer. Änderungen sind möglich. Bereits erworbene Eintrittskarten können aufgrund von Terminverschiebungen nicht retourniert werden.

Keine Rückerstattung bei Spielverschiebung, Spielabsage, Sektorensperre, Sichtbehinderung und bei gleich zu haltenden Gründen:

Die Rückgabe von Eintrittskarten und die Erstattung des Eintrittspreises sind grundsätzlich vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen. Im Falle einer Spielverschiebung, eines Spielabbruchs sowie einer Spielabsage besteht wie beschrieben grundsätzlich kein Rückgaberecht, es sei denn, es bestehen anderslautende gesetzliche Regelungen für diese Fälle. Für allfällige Wiederholungsspiele behalten Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Bei Stadion- bzw. Sektorensperren verlieren die betroffenen Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Sollte es im Zuge von Fällen höherer Gewalt (z. B. Pandemien, etc.) erforderlich sein, Heimspiele ohne Zuschauer im Rahmen der nationalen Meisterschaft, des nationalen Cupbewerbs oder eines europäischen Bewerbes abzuhalten, behält sich die SK Rapid GmbH/der SK Rapid vor, Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich Rückerstattungen des Ticket- oder anteiligen Abopreises zu ergreifen. In diesem Fall entstehen keine Ersatzansprüche gegen die SK Rapid GmbH oder den SK Rapid, außer es sind solche auf Grund der aktuellen Gesetzeslage aus festgeschriebenen rechtlichen Gründen durchsetzbar. Darüber hinaus kann die SK Rapid GmbH/der SK Rapid bei einer behördlich vorgeschriebenen Teilöffnung des Allianz Stadions bzw. bei einer Öffnung des Allianz Stadions mit einer bestimmten vorgegebenen Personenanzahl einen gewissen Aufschlag auf den Ticketpreis zur teilweisen Abdeckung der mit den behördlichen Vorschriften in diesen Fällen verbundenen Kosten verlangen. Die SK Rapid GmbH/der SK Rapid behält sich das Recht vor -auch kurzfristig-, ein Spiel in einer anderen Spielstätte als im Allianz Stadion auszutragen. In diesem Fall behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Aus wichtigen oder zwingenden Gründen kann die Sitzplatzzuteilung abgeändert werden. Ersatzansprüche aufgrund von Sichtbehinderungen sind ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht beim Kauf im Webshop ist nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen.

Nutzung und Weiterveräußerung von Eintrittskarten

Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Eintrittskarten zu erreichen und zur Vermeidung von Schwarzmarkthandel, können Eintrittskarten von der SK Rapid GmbH nur zum privaten Gebrauch erworben werden. Der Kunde verpflichtet sich, Eintrittskarten ausschließlich ohne Gewinn- und Erlösabsicht zu erwerben. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf der Eintrittskarten sowie die sonstige Weitergabe in gewerblicher oder kommerzieller Absicht (z.B. Verlosung der Karte) sind nur nach schriftlicher Zustimmung durch die SK Rapid GmbH gestattet. Sollte die SK Rapid GmbH feststellen, dass Eintrittskarten ohne Zustimmung zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräußert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten oder weitergegeben wurden (insbesondere über ebay/willhaben etc., an Ticketagenturen wie etwa viagogo oder zum Zweck von z.B. Verlosungen), ist die SK Rapid GmbH berechtigt, die jeweiligen Karten zu entwerten ohne, deren Besitzern Eintritt zu gewähren. Der Anspruch auf jedweden Ersatz sowie eine Haftung für dadurch verursachte Mehrkosten bzw. Unannehmlichkeiten sind jedenfalls ausgeschlossen. Ferner kann die SK Rapid GmbH einen zukünftigen Verkauf von Eintrittskarten gegenüber diesen Personen verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot die Zahlung einer angemessenen pauschlierten Vertragsstrafe in Höhe von bis zu Euro 5.000,- pro Vergehen fordern. Die SK Rapid GmbH behält sich in Fällen dieser Art vor, in angemessener Art und Weise über den Vorfall zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern. Die SK Rapid GmbH behält sich weiters die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.

Hausordnung, Zutritt zum Stadion, Stadionsicherheit

Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am Veranstaltungsort ausgehängten Hausordnung. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher der Hausordnung der jeweiligen Spielstätte, den Anordnungen des Veranstalters und den gegenständlichen AGB. Verstöße gegen die AGB und/oder die Hausordnung werden mit einem Verweis aus dem Stadion geahndet ohne Erstattung des Eintrittspreises. Der Zutritt zum Stadion ist nur nach erfolgter Sicherheitskontrolle möglich. Der Besucher akzeptiert allfällige gesundheitliche bzw. medizinische Kontrollen, wenn solche behördlich für den Besuch von Veranstaltungen vorgeschrieben werden oder von der SK Rapid GmbH/vom SK Rapid in eigenem Interesse durchgeführt werden, ansonsten der Zugang zum Stadion trotz einer gültigen Eintrittskarte versagt werden kann. Bei allen Spielstätten kommt für Zuspätkommende die Einlassregelung der jeweiligen Spielstätte zum Tragen. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, Vertretern der SK Rapid GmbH, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu leisten. Bei einer entsprechenden Aufforderung durch die genannten Personen im Falle sachlicher Gründe (z.B. Gefährdung der Sicherheit von Personen oder Gegenständen) ist ein anderer Platz als auf dem Ticket vermerkt einzunehmen. Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung der SK Rapid GmbH und nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde (MA 36) sowie der LPD Wien gestattet. Die nicht angemeldete Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt. Die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Haustieren ist strikt untersagt.

Ticketermäßigungen

Der Zutritt von Kindern ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. In Begleitung eines Erwachsenen ist der Eintritt für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, freie Besucherkapazitäten vorausgesetzt, frei. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr besteht kein Sitzplatzanspruch. Der Zutritt mit einer ermäßigten (Abo-) Eintrittskarte ist nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Für den Fall, dass der Nachweis für die Ermäßigung nicht erbracht werden kann, kann der Zutritt zum Stadion verwehrt werden. In diesem Fall bestehen keine Ersatzansprüche.

Zustellung, Abholung, Gebrauch

Zusätzlich zu Punkt I. Allgemeines - Warenversand gelten für Eintrittskarten folgende Bestimmungen: Bei Verlust der Zutrittsberechtigung wird seitens der SK Rapid GmbH kein Ersatz geleistet. Kunden werden aufgefordert, insbesondere print@home-Tickets bzw. Mobile-Tickets keinem Dritten zugänglich zu machen und diese sorgsam zu verwahren. Beim Einlass zur Veranstaltung gilt grundsätzlich das Prinzip des ersten Zutrittes. Das print@home-Ticket bzw. Mobile-Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes eingelöst wird, wird als die gültige Eintrittskarte angesehen. Nachfolgende Eintrittskarten gleicher Identifikation werden durch den vorangegangenen Zutritt automatisch entwertet.

Missbrauch

Jeglicher Missbrauch von Zutrittsberechtigungen wird geahndet. Im Falle von veränderten oder missbräuchlich verwendeten Zutrittsberechtigungen behält sich der Veranstalter bzw. die Veranstaltungsstätte ausdrücklich das Recht vor, den Besitzern den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. In diesem Fall sind sämtliche Ersatzansprüche ausgeschlossen. Ferner kann die SK Rapid GmbH einen zukünftigen Verkauf von Eintrittskarten verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu Euro 5.000,- pro Vergehen fordern.

Regress

Der Stadionbesucher nimmt zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen vereinzelt Bildaufnahmen hergestellt und in weiterer Folge verwertet werden (Fernsehübertragungen, Fotos, Videoüberwachung etc.). Der Stadionbesucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedem derzeitigen oder künftigen technischen Verfahren durch die SK Rapid GmbH/ den SK Rapid auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt.

Wertsicherungsklausel:

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der hier gegenständlichen Ticketpreise vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015). Als Bezugsgröße für diesen Teil der AGB dient die für den Monat Mai im Jahr 2019 für den zuvor genannten Verbraucherpreis errechnete Indexzahl (VPI = 100%). Diese ist einmal jährlich im Mai neu zu berechnen, wobei dann stets die neu errechnete Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Ticketpreise als auch für die Berechnung der neuen Indexzahl im Folgejahr zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Falls sich die Klubs der Österreichischen Fußball-Bundesliga auf bestimmte Ticketfixpreise verständigt haben, kommt diese Wertsicherungsklausel nicht zur Anwendung, es sei denn, die Ticketpreise der SK Rapid GmbH liegen unter diesen Fixpreisen. In diesem Fall behält sich die SK Rapid GmbH das Recht der Anwendung der Wertsicherungsklausel bis zu diesen Fixpreisen vor.

COVID-19 Pandemie/vis maior Bestimmungen

Auf Grund von behördlichen oder weiteren Vorgaben können sich die Einkaufsbedingungen für den Ticketkauf und die Durchführungsbedingungen für Veranstaltungen und Spielen laufend verändern. Über mögliche Änderungen wird die SK Rapid GmbH frühestmöglich informieren. Im Sinne der Eigenverantwortung obliegt es jedem Einzelnen sich auf der Homepage der SK Rapid GmbH bzw. auf den dafür vorgesehen Informationskanälen der Bundesregierung vorab zu informieren.

Zur Durchführung von Veranstaltungen und Spielen werden alle Vorgaben der österreichischen Bundesregierung und des Magistrates der Stadt Wien sowie das von der zuständigen Gesundheitsbehörde bewilligte Präventionskonzept umgesetzt und eingehalten. Die Einhaltung des Präventionskonzeptes durch den Stadionbesucher ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an jeglicher Veranstaltung der SK Rapid GmbH. Ein Zuwiderhandeln gegen das bewilligte Präventionskonzept oder weiteren und vorgegebenen Sicherheitsvorschriften kann zur Zutrittsverweigerung des Betroffenen führen bzw. die Aufforderung zum Verlassen des Stadions sich ziehen. In diesem Fall wird der Kaufpreis nicht rückerstattet.

Die SK Rapid GmbH übernimmt keine Haftung im Fall von Ansteckungen bzw. etwaiger daraus entstehenden Folgeschäden.  

V. Besondere Bestimmungen zum Kauf einer Jahreskarte

Besondere Bestimmungen betreffend den Kauf einer Jahreskarte der SK Rapid GmbH gelten neben und in Ergänzung der restlichen Bestimmungen betreffend den Kauf von Eintrittskarten sowie der gegenständlichen AGB.

Eine Jahreskarte pro Person

Pro Person kann nur eine Jahreskarte erworben werden. Die Jahreskarte ist grundsätzlich übertragbar. Eine gewerbliche und/ oder kommerzielle Weitergabe ist jedoch untersagt und stellt eine missbräuchliche Verwendung der Jahreskarte dar. Auf Verlangen von der SK Rapid GmbH ist der Käufer verpflichtet, die Personalien der Person bekannt zu geben, an die die Jahreskarte weitergegeben wurde.

Verlust

Bei Verlust der Jahreskarte verpflichtet sich der Käufer eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige zu machen. Unter Vorlage der Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige kann der Käufer ein Duplikat der Jahreskarte im Rapid Fancorner anfordern. Für die Ausstellung des Duplikats hat der Käufer den jeweils geltenden Karteneinsatz zu entrichten.

Missbräuchliche Verwendung

Jede missbräuchliche Verwendung der Jahreskarte hat den Entzug der Jahreskarte zur Folge. Der jeweilige Inhaber haftet neben dem Käufer für die missbräuchliche Verwendung der Jahreskarte. Bei Entzug der Jahreskarte aufgrund von missbräuchlicher Verwendung bestehen keine Ersatzansprüche. Kunden werden aufgefordert, insbesondere Mobile-Abos keinem Dritten zugänglich zu machen und diese sorgsam zu verwahren. Beim Einlass zur Veranstaltung gilt grundsätzlich das Prinzip des ersten Zutrittes. Ein Mobile-Abo, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes eingelöst wird, wird als die gültige Eintrittskarte angesehen. Nachfolgende Eintrittskarten gleicher Identifikation werden durch den vorangegangenen Zutritt automatisch entwertet.

Arten von Jahreskarten

Eine Jahreskarte ist -je nach Art der Karte- für folgende Spiele der SK Rapid GmbH/des SK Rapid im Allianz Stadion oder einem Ausweichstadion, in dem das betreffende Spiel absolviert wird, für die Saison, für die sie erworben wurde, gültig:

  • Abo 16: Gültig für alle 16 Meisterschaftsheimspiele des SK Rapid in der tipico Bundesliga an einem bestimmten Platz (ausgenommen Block West). Nicht inbegriffen sind hier die möglichen zwei Heimspiele im Europa League-Play-Off.
  • Herbst- oder Frühjahrs-Abo: Gültig für alle Meisterschaftsheimspiele des SK Rapid in der tipico Bundesliga an einem bestimmten Platz (ausgenommen Block West) jeweils für eine Halbsaison.
  • Abo Plus*: Gültig für alle nationalen und internationalen Heimspiele des SK Rapid im Allianz Stadion und für ein internationales Freundschaftsspiel vor Beginn der Saison an einem bestimmten Platz (ausgenommen Block West).
  • Auswärts-Abo: Gültig für alle Meisterschaftsauswärtsspiele des SK Rapid in der tipico Bundesliga im jeweiligen Auswärtssektor.
  • Europacup-Abo: Gültig für alle internationalen Heimspiele des SK Rapid im Laufe der Gruppenphase im Allianz Stadion (Europa League, Champions League) an einem bestimmten Platz.

Besondere Bestimmungen zum Abo Plus*

Das Abo Plus* sichert dem Käufer für diejenige Saison, für die das gegenständliche Abo erworben worden ist, einen Platz für alle nationalen und internationalen Bewerbsspiele des SK Rapid im Allianz Stadion oder einem Ausweichstadion, in dem das betreffende Spiel in diesem Fall absolviert werden muss. Mit einem Abo Plus* verpflichtet sich der Käufer, Eintrittskarten für alle nationalen und internationalen Bewerbsspiele der Kampfmannschaft des SK Rapid in der jeweiligen Saison, für die diese Abo-Form erworben worden ist, zu erwerben. Der Abo Plus* Inhaber kann allerdings für Freundschaftsspiele, Cupspiele und Spiele in einem UEFA-Bewerb bis 14 Tage vor dem jeweiligen Spiel den Kauf der jeweiligen Eintrittskarte im Webshop abwählen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Zeitraum der wöchentlich stattfindenden Qualifikationsrunden in den UEFA-Bewerben (zumeist: Juli und August). Für diese gilt eine gewisse vom SK Rapid rechtzeitig im Vorhinein zu kommunizierende Abwählfrist vor allen Spielen, egal in welchem UEFA-Bewerb. Es entsteht in diesen Fällen keine Zahlungspflicht, da das Ticket in den freien Verkauf übergeht. Zahlungen erfolgen laufend per SEPA-Lastschriftmandat. Der Vertrag wird folglich für die Dauer von einer Spielsaison geschlossen (jeweils von 01.07. bis 30.06). Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate sofern der Kunde nicht schriftlich kündigt. Das Recht, die Vertragsverlängerung durch Kündigung zu verhindern, besteht ab Vertragsabschluss bis spätestens 2 Monate vor Vertragsende. Die SK Rapid GmbH/Der SK Rapid verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen. Der Käufer erteilt der SK Rapid GmbH/dem SK Rapid ein SEPA-Lastschriftmandat, weshalb der Einzug per Lastschrift erfolgt. Der Käufer sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

VI. Besondere Bestimmungen zur Ticketbörse

Das Angebot der Ticketbörse ist ein freiwilliges Service und kann seitens der SK Rapid GmbH jederzeit beendet werden. Der Jahreskartenbesitzer kann sein Ticket über die Ticketbörse im Webshop ab 3 Wochen vor dem Spiel anbieten. Sodann ist die Jahreskarte automatisch für das jeweilige Spiel gesperrt. Solange nicht ein Dritter dieses Ticket erworben hat, kann der Jahreskartenbesitzer jederzeit sein Ticket aus der Ticketbörse entfernen und mit seiner Jahreskarte das Spiel besuchen. Bei einem Kauf eines Dritten über die Ticketbörse bekommt der Jahreskartenbesitzer eine E-Mail, die ihn über den Kauf und die endgültige Sperre der Jahreskarte (für das betreffende Spiel) informiert. Innerhalb von spätestens drei Wochen wird der anteilige Preis der Jahreskarte für dieses Spiel auf eine von Kunden angegebene Bankverbindung erstattet. Der Käufer der eingestellten Eintrittskarte erhält eine eigens ausgestellte Eintrittskarte.

Im Webshop können Tickets erworben werden, die ein Jahreskartenbesitzer in der Ticketbörse angeboten hat. Hierbei gelten ebenfalls die hier vorliegenden AGB. Die Tickets werden jedoch ausschließlich per Mail als „print@home“ versendet. Die Preise ergeben sich durch den jeweiligen Tagesticketkartenpreis zuzüglich einer 15 %igen Bearbeitungsgebühr.

Zudem wird an dieser Stelle auf den Unterpunkt „Keine Rückerstattung bei Spielverschiebung, Spielabsage, Sektorensperre, Sichtbehinderung“ in Punkt IV. dieser AGB verwiesen.

VII. Besondere Bestimmung zum Erwerb, Nutzung und Aufladung der RAPID MARI€

Die RAPID-MARI€ (Stadion-Bezahlkarte) ist ein von der SK Rapid GmbH (nachfolgend auch „Kartenaussteller“) bereitgestelltes und auf einer Karte (RAPID MARI€ Karte oder auf der Jahreskarte) gespeichertes elektronisches Zahlungssystem für das Allianz Stadion (Gerhard-Hanappi-Platz 1, 1140 Wien). Der Vertrieb der RAPID-MARI€ erfolgt im Namen und auf Rechnung der SK Rapid GmbH. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungssystems gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenaussteller und dem jeweiligen Karteninhaber die vorliegenden AGB.

Vertragsbeziehungen

Mit dem Bezug der RAPID-MARI€ kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung der RAPID-MARI€ als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande. Die restlichen AGB sind weiterhin anwendbar. Der Erwerb oder Besitz der RAPID-MARI€ ohne Bezug einer jeweils gültigen Eintrittskarte berechtigt nicht zum Betreten des Allianz Stadions. Nimmt der Karteninhaber Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen in Anspruch, begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und den angeschlossenen Vertragsstellen.

Leistungsumfang

Mit der RAPID-MARI€ kann der Karteninhaber an Spieltagen des SK Rapid und an weiteren für die RAPID-MARI€ freigegebenen Veranstaltungen innerhalb des Allianz Stadions Leistungen (Speisen, Getränke, Waren etc.) der angeschlossenen Akzeptanzstellen bargeldlos bezahlen sofern ein ausreichendes Kartenguthaben vorhanden ist. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der RAPID-MARI€ gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag. Der Kartenaussteller schuldet die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung, nicht aber die Erbringung der von den angeschlossenen Akzeptanzstellen angebotenen Leistungen, die mit der RAPID-MARI€ bezahlt werden können.

Erwerb

Die RAPID-MARI€ ist an den vom Kartenaussteller beauftragten Vorverkaufsstellen, den gekennzeichneten Kassen, den ausgewiesenen Stellen des Allianz Stadions sowie im Webshop der SK Rapid GmbH erhältlich. Der Karteninhaber erwirbt kein Eigentum an der RAPID-MARI€. Die RAPID-MARI€ berechtigt lediglich zur Verfügung über das Kartenguthaben.

Aufladung stationär/ im SK Rapid Webshop

Die RAPID MARI€ ist (wieder-)aufladbar. Die Kosten der Aufladung entsprechen dem Nennwert des vom Karteninhaber gewählten Aufladebetrags. Die RAPID-MARI€ kann an den vom Kartenaussteller beauftragten Vorverkaufsstellen, den gekennzeichneten Kassen, im SK Rapid Webshop sowie den ausgewiesenen Stellen im Allianz Stadion aufgeladen werden. Der Kartenaussteller behält sich das Recht vor, bestehende Auflademöglichkeiten und Aufladebedingungen zu ändern. Aufbuchungen der RAPID MARI€ über den Webshop sind verbindlich. Durch die Aufbuchung erlangt der Kunde das Recht, den jeweiligen aufgebuchten Geldbetrag im Rahmen der Geschäftsvereinbarung mit der SK Rapid GmbH für ausgewählte Dienstleister bzw. Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Aufbuchungen sind nur an den hierfür vorgesehenen und ausgewiesenen Stellen oder im Webshop möglich.

Manipulation, Maximalbetrag

Jeder Versuch der Manipulation der Zahlungsinstrumente oder Aufladestationen wird geahndet. Sollte die SK Rapid GmbH feststellen, dass Sie ein Zahlungsinstrument oder eine Aufladestation manipuliert haben oder versucht haben, ein solches zu manipulieren, kann die SK Rapid GmbH die zukünftige Nutzung des Zahlungsinstruments RAPID MARI€ Ihnen gegenüber verweigern sowie ein Hausverbot aussprechen. Die SK Rapid GmbH behält sich die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Schritte vor. Der Maximalbetrag des Kartenguthabens beträgt Euro 150,- pro Karte.

Gültigkeitsdauer

Das Kartenguthaben der RAPID-MARI€ ist innerhalb von achtzehn Monaten nach Erwerb oder letzter Aufladung bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen einlösbar. Wird das Kartenguthaben der RAPID-MARI€ nicht innerhalb von achtzehn Monaten nach Erwerb oder letzter Aufladung verbraucht, endet die Vereinbarung und die RAPID-MARI€ verliert ihre Gültigkeit und ist nichtmehr verwendbar. Der Karteninhaber kann innerhalb von drei weiteren Jahren ab Verlust der Gültigkeit die Auszahlung des nicht verbrauchten Guthabens von der SK Rapid GmbH spesenfrei verlangen. Verlangt der Karteninhaber danach die Auszahlung des nicht verbrauchten Guthabens, ist die SK Rapid GmbH berechtigt eine Manipulationsgebühr von bis zu 10 Euro vom Restguthaben in Abzug zu bringen. Eine Kulanzlösung im Einzelfall bleibt dem Kartenaussteller vorbehalten.

Rücktausch

Während der Gültigkeitsdauer der RAPID-MARI€ kann der Karteninhaber einen Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens zum Nennwert verlangen. Eine Auszahlung in Teilbeträgen ist nicht möglich. Die Auszahlung eines Kartenguthabens von mehr als Euro 50,- an den Karteninhaber erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Ein Rücktausch ist an den hierfür ausgewiesenen Stellen auf dem Gelände des Allianz Stadions zu den üblichen Geschäftszeiten möglich. Ein Rücktausch bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen kann nicht erfolgen. Ein Rücktausch erfolgt ausschließlich gegen Rückgabe der RAPID-MARI€. Im Falle einer Beschädigung der RAPID-MARI€-Karte ist ein Rücktausch ausgeschlossen, außer der Karteninhaber weist ein noch bestehendes Kartenguthaben nach.

Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen

Etwaige Reklamationen hinsichtlich der RAPID-MARI€ können an die hierfür ausgewiesenen Stellen im Allianz Stadion oder an die SK Rapid GmbH (Gerhard-Hanappi-Platz 1, 1140 Wien) oder an info@skrapid.com gerichtet werden. In den Bereich des Vertragsverhältnisses zwischen dem Karteninhaber und den angeschlossenen Akzeptanzstellen fallende Reklamationen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Der Kartenaussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der RAPID-MARI€ bezahlten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen.

Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch

Die RAPID-MARI€ wird anonym benutzt, sodass ein Nachweis der Autorisierung einzelner Zahlungsvorgänge nicht möglich ist. Der Kartenaussteller haftet daher nicht für den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder sonstiger nicht von dem Karteninhaber autorisierter Nutzungen der RAPID-MARI€. Der Karteninhaber hat die RAPID-MARI€ mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Die Akzeptanz- und Rücktauschstellen der SK Rapid GmbH haben keine Prüfungspflicht, ob der Karteninhaber rechtmäßiger Besitzer der Karte ist. Im Falle des Missbrauchs, insbesondere der Manipulation, behält sich der Kartenaussteller das Recht vor, die RAPID-MARI€-Karte zu sperren. Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch den Kartenaussteller. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt diesem ebenso vorbehalten. Dies gilt ebenfalls für personalisierte RAPID-MARI€ Karten sowie Abokarten, die als RAPID-MARI€ genutzt werden.

 

VIII. Allgemeine Reisebedingungen - Fanreisen

Die folgenden allgemeinen Reisebedingungen (in Folge: „ARB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SK Rapid GmbH (in Folge: „SK Rapid“), Gerhard-Hanappi-Platz 1, 1140 Wien, FN 56977s und ihren KundInnen (Reisenden), sofern nicht ausdrücklich abweichenden Bedingungen vereinbart werden.

Nachstehende Bedingungen sind essentielle Grundlage des Vertrages (in Folge: „Fanreisevertrag“ genannt), den die Reisenden direkt mit SK Rapid abschließen. Dieser Fanreisevertrag unterliegt nicht dem Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG).

  1. Verbindlicher Vertragsabschluss
  2. Wechsel in der Person des/der Reiseteilnehmers/in
  3. Vertragsinhalt und Informationen
  4. (Ein-)Reiseunterlagen
  5. Leistungsstörungen
  6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
  7. Rücktritt vom Vertrag durch den/die Reisende/n
  8. Rücktritt vom Vertrag bzw. Kündigung durch SK Rapid
  9. Auskunftserteilung an Dritte
  10.  Datenschutz 
  11.  Allgemeines

  1. Verbindlicher Vertragsabschluss

Der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt erst mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung (erfolgreiche Buchung) der SK Rapid an den/die Reisende/n.

  1. Wechsel in der Person des/der Reiseteilnehmers/in

Ein Wechsel in der Person des/der Reisenden (=Übertragung des Fanreisevertrages auf einen andere/n Reisende/n) ist (kostenfrei) möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und folgendes beachtet wird:

2.1. Ein Wechsel in der Person ist bis zu drei Tage vor Abflug kostenfrei möglich.

2.2. Ein Wechsel in der Person ist zwischen drei Tagen und vor dem Abflug ebenso möglich, wobei in diesem Fall Gebühren in der Höhe von 25% des Gesamtpreises fällig werden.

Der/die Reisende, welche/r den Fanreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften SK Rapid als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstige Kosten.

  1. Vertragsinhalt und Informationen

SK Rapid informiert im Vorfeld den/die Reisende/n über die zum Verkaufsstart der jeweiligen Fanreise aktuellen (Corona-)Einreisebestimmungen in den jeweiligen Bestimmungsort, die Einreisebestimmungen nach Österreich und die verschiedenen Wahlmöglichkeiten der einzelnen Fanreisen.

  1. (Ein-)Reiseunterlagen

Der/die Reisende hat Sorge dafür zu tragen, alle notwendigen Reiseunterlagen mitzunehmen. Darunter fallen neben u.a. Pässen und Flugtickets auch gültige Test- oder Impfnachweise. SK Rapid kann für das Fehlen von persönlichen (Ein-)Reiseunterlagen nicht zur Haftung herangezogen werden.

  1. Leistungsstörungen

5.1.Gewährleistung:
Der/die Reisende hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen verschuldenunsabhängigen Gewährleistungsanspruch, soweit die Vertragswidrigkeit nicht dem/der Reisenden zuzurechnen ist.

Der/die Reisende erklärt sich damit einverstanden, dass ihm/ihr SK Rapid an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des/der Reisenden findet, erbracht wird. Erst wenn diese Verbesserung fehlschlägt oder eine Verbesserung für SK Rapid unmöglich, oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Vertragswidrigkeit und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, stehen dem/der Reisenden die sekundären Gewährleistungsbehelfe nach § 934 Abs 2 ABGB (Preisminderung, Wandlung) zu.

5.2. Schadenersatz:

Verletzen SK Rapid oder ihre Gehilfen schuldhaft die SK Rapid aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist SK Rapid dem/der Reisenden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit SK Rapid für andere Personen als ihre MitarbeiterInnen einzustehen hat, haftet SK Rapid – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn ihr der Nachweise misslingt, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft SK Rapid keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer sie hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Die Haftung von SK Rapid für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Doppelte des Preises der Fanreise beschränkt, soweit ein Schaden des/der Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

Hinweis: Es wird daher dem/der Reisenden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Des Weiteren wird empfohlen, die mitgenommen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

5.3. Mitteilung von Mängeln:

Der/die Reisende hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er/sie während der Reise feststellt, SK Rapid unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände ohne nennenswerte Mühe unverzüglich mitzuteilen. Die Kontaktaufnahme kann direkt mit SK Rapid oder einem Repräsentanten vor Ort erfolgen. Die jeweiligen Kontaktdaten werden dem/der Reisenden bei Abflug bekanntgegeben. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des/der Reisenden. Sie kann ihm/ihr aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine/ihre allenfalls zustehenden Schadenersatzansprüche mindern.

Hinweis: In Ermangelung eines/r örtlichen Repräsentanten/in empfiehlt es sich den jeweiligen Leistungsträger (Fluggesellschaft oder Hotel) oder SK Rapid direkt über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.

5.4. Besondere Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19:

5.4.1. SK Rapid informiert den/die Reisende/n ausreichend über die jeweiligen Corona- und Einreisebestimmungen des Bestimmungsortes und bei der Rückreise nach Österreich. Der/die Reisende hat sich anhand dieser Informationen selbst um seine/ihre nötigen Nachweise (u.a. Test- bzw. Impfzertifikat) bzw. um auszufüllende Einreiseformulare zu kümmern. Hat der/die Reisende den nötigen Nachweis zur Einreise (z.B. Test- oder Impfzertifikat, Einreiseformular) nicht bei sich, verloren oder ist dieser nicht mehr gültig und ist somit eine Einreise an den Bestimmungsort nicht möglich, erkennt der/die Reisende an, dass SK Rapid für alle diese Vorfälle nicht haftbar gemacht werden kann und auch keine Rückerstattung des vereinbarten Preises erfolgen kann.

5.4.2. Die von SK Rapid gegenüber ihren Reisenden bereitgestellten Informationen betreffend der Einreise in den jeweiligen Bestimmungsort beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verkaufsstartes der jeweiligen Fanreise. Sollte es zu Änderungen der Einreisebestimmungen des Bestimmungsortes oder Österreich kommen (z.B. Quarantäne für Ungeimpfte,…) kann dies SK Rapid nicht als Haftungstatbestand zur Last gelegt werden und ist eine kostenfreie Stornierung vor Leistungserbringung nur in Verbindung mit Punkt 7.4. möglich. Ebenso haftet SK Rapid nicht für jeglichen Dienstentgang des/der Reisenden z.B. auf Grund von Quarantäne.  Der/die Reisende hat sich ebenso selbst über die geltenden Einreisebestimmungen für den Bestimmungsort und Österreich zu informieren.

  1. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, werden dem/der Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüchen verjähren nach drei Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des/der Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  1. Rücktritt vom Vertrag

7.1. Der/die Reisende kann jederzeit vor Leistungsbeginn von dem Fanreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber SK Rapid zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

7.2. Tritt der/die Reisende vor Leistungsbeginn zurück oder tritt er/sie die gebuchte Fanreise nicht an, so verliert SK Rapid den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann SK Rapid eine angemessene Entschädigung verlangen,

 - soweit der Rücktritt nicht von SK Rapid zu vertreten ist und

 - am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der gebuchten Leistung oder – falls in der gebuchten Leistung enthalten – die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von SK Rapid unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 7.4. angegeben. Durch die Einhebung von Stornogebühren entsteht SK Rapid kein Gewinn, sondern werden lediglich durch den Rücktritt entstehenden Extrakosten bzw. Gebühren abgedeckt.

7.3. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn sich der/die Reisende nicht rechtzeitig zu den in den Buchungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Anreise bzw. Leistungsort einfindet oder wenn die Leistung wegen, nicht von SK Rapid zu vertretenden, Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird oder der/die Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm/ihr am Reisewillen mangelt oder wenn er/sie die Abreise wegen einer ihm/ihr unterlaufenden Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm/ihr widerfahrenen Zufalls versäumt.

7.4. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:

 - Bei einem Rücktritt bis sieben Tage vor Abflug 50% des vereinbarten Preises;

 - Bei einem Rücktritt von weniger als sieben Tagen vor dem Abflug 100% des vereinbarten Preises.

Hinweis: Sollte es auf Grund von Reiserestriktionen  zwischen dem Bestimmungsort und Österreich nicht möglich sein die Reise durchzuführen, so ist dies als höhere Gewalt einzustufen und ist somit der Fanreisevertrag als nichtig anzusehen.

SK Rapid empfiehlt dennoch jedem/r Reisenden eine Reise- bzw. Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

7.5. SK Rapid behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen, eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit SK Rapid nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist SK Rapid verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.

7.6. Ist SK Rapid infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des vereinbarten Preises verpflichtet, hat SK Rapid unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung die Rückzahlungen zu leisten.

7.7. Die Rücktritterklärung kann mittels eingeschriebenen Briefes, elektronisch per E-Mail oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung abgegeben werden.

  1. Rücktritt vom Vertrag bzw. Kündigung durch SK Rapid

8.1 SK Rapid kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch SK Rapid vom/von der Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleich gilt, wenn sich ein/e Reisende/r in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

8.2 SK Rapid kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn SK Rapid aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände bzw. höherer Gewalt (staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg, Epidemien, Naturkatastrophen, usw.) an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist; In diesem Fall hat SK Rapid den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt SK Rapid vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis.

  1. Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über Namen der Reisenden und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der/die Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des/der Reisenden. Es wird daher den Reisenden empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.

  1.  Datenschutz

Aufgrund der Besonderheit von Reiseleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von persönlichen Daten des/der Reisenden (insbesondere aber nicht ausschließlich deren Vor- und Nachnamen) unerlässlich. Der/die Reisende erkennt an, SK Rapid persönliche Daten des/der Reisenden bzw. Firmendaten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistungen an:

  • Fluggesellschaften,
  • Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen,
  • Öffentliche Stellen und Banken, für melderechtliche, abgabenrechtlich und weitere, gesetzliche vorgeschriebene Zwecke.

Falls die Datenweitergabe von persönlichen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des/der Reisenden erfolgt, so verpflichtet sich der/die Reisende den Betroffenen von der Datenweitergabe an SK Rapid zu informieren. SK Rapid wird diese Daten gemäß der einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandeln und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Veranstaltungsleistungen notwendig ist, oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Richtlinien verpflichtend ist.

  1.  Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden allgemeinen Reisebedingungen.

 

IX. Abschließende Bestimmungen

Datenschutzbestimmung

Wir verweisen hier auf unsere Datenschutzerklärung. Diese finden Sie online unter https://www.skrapid.at/de/meta/datenschutz/Datenschutzerklärung.

Urheberrecht

Der gesamte Inhalt, der in einem Rapid-Service enthalten ist oder durch ihn bereitgestellt wird wie Text, Grafik, Logos, Bilder etc., ist Eigentum der SK Rapid GmbH/des SK Rapid oder von Dritten. Ohne Zustimmung der SK Rapid GmbH/des SK Rapid oder dieser Dritter dürfen keine Inhalte extrahiert und/oder verwendet werden.

Haftung

Die SK Rapid GmbH ist stets bemüht ihre Services ohne Unterbrechung und ohne Fehler in der Übermittlung anzubieten. Eine Haftung der SK Rapid GmbH besteht jedoch nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die SK Rapid GmbH, ihrer Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Insoweit die Haftung der SK Rapid GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache, Nebenabreden, Online-Streitschlichtung

Auf sämtliche von diesen AGB erfassten Verträge ist österreichisches Recht anzuwenden, aber ohne das UN-Kaufrecht. Gerichtsstand ist Wien. Die Vertragssprache ist deutsch. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Salvatorische Klausel, geltungserhaltende Reduktion

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die SK Rapid GmbH verpflichtet sich, eine ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine gültige oder rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Gehalt im Ergebnis der ungültigen bzw. rechtsunwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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